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Trainings- und Therapiezentrum Stark Bahnhofstraße 19
35216 Biedenkopf-Wallau

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der House Stark GmbH
/ Geschäftsführerin Tasja Aline Stark und den Mitgliedern des Trainings- und Therapiezentrums Stark,
Wallau. Als Ausnahme gelten individuelle Sondervereinbarungen, die gesondert schriftlich fixiert
wurden.

Als Mitglieder werden Personen bezeichnet, die mit der House Stark GmbH oder der Vorinhaberin
des bis dato genannten Therapie- und Trainingszentrums Storiefit, Frau Liesbet Van Lier (bis
31.10.2022) einen Vertrag abgeschlossen haben, dessen Inhalt die Benutzung aller freigegebenen
Trainingsanlagen und, soweit vertraglich vereinbart, zur Teilnahme an entsprechenden Kursen
berechtigt.

1. Vertragsvereinbarungen
1.1 Der Antrag auf eine Mitgliedschaft im Trainings- und Therapiezentrum Stark setzt ein
verbindliches Angebot an die House Stark GmbH voraus. Dies wird durch Mitarbeiter der
House Stark GmbH in Form eines Mitgliedsvertrages schriftlich fixiert. Mit Annahme dieses
Angebotes der House Stark GmbH durch das Mitglied wird der Vertrag geschlossen.
Widerruft die House Stark GmbH oder das Mitglied dieses Angebot nicht innerhalb von 28
Tagen, so gilt das Angebot als angenommen.
1.2. Der Mitgliedsbeitrag und der darin enthaltene Leistungsumfang, sowie die
Vertragslaufzeit und individuelle Vereinbarungen wird in der Mitgliedschaftsvereinbarung
fixiert.

2. Beitragszahlungen
2.1. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich abgebucht. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr
als 2 Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten zukünftigen Monatsbeiträge bis
zur nächsten Kündigungsmöglichkeit sofort zur Zahlung fällig.
2.2 In diesem Fall ist die House Stark GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger
Wirkung zu beenden.

3. Preiserhöhungen
3.1. Die House Stark GmbH ist berechtigt den monatlichen Mitgliedsbeitrag einmal jährlich mit
Wirkung für die Zukunft um maximal 10 % des Mitgliedsbeitrages inkl. MwSt. pro
abgelaufenem Vertragsjahr zu erhöhen.
Das Recht steht der House Stark frühestens jeweils nach Ablauf der
Vertragsmindestlaufzeit seit Vertragsschluss bzw. der letzten Preisanpassung zu. Es bleibt
der House Stark unbenommen, das Recht nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt, auch
unter Addition von in der Vergangenheit nicht geltend gemachten Erhöhungsrechten,
jedoch jeweils nur für die Zukunft, auszuüben.
Die Preiserhöhungen dürfen nicht dazu führen, dass der angepasste Preis im Verhältnis zu
den von der House Stark GmbH dann erbrachten Leistungen unangemessen ist.
3.2. Macht die House Stark GmbH von Ihrem Recht auf Preisanpassung Gebrauch, wird sie dies
dem Mitglied gegenüber rechtzeitig, spätestens jedoch vor Geltung des neuen Preises,
durch Nachricht an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse oder postalisch
mitteilen.

4. Preisanpassungsrecht durch Veränderung des Umsatzsteuersatzes
4.1. Durch die monatlich vereinbarten Beiträge ist die House Stark GmbH berechtigt, den
monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht,
wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt.
Die House Stark GmbH wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§126b
BGB) ausüben.
Die Preiserhöhung wird ab der gesetzlichen Erhöhung der Umsatzsteuer wirksam.
4.2. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag
entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

5. Rücklastschriften
5.1. Bei Rücklastschriften trägt der Kunde eine Rücklastschriftgebühr von 5,00€. Weist der
Kunde nach, dass der Schaden durch die fehlende Kontodeckung geringer als 5,00€ ist,
trägt der Kunde lediglich die tatsächlichen Kosten der Rücklastschrift zzgl. einer
Bearbeitungsgebühr von 2,00€.

6. Ruhezeiten
6.1. Bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder Einziehung zur Bundeswehr kann
das Mitglied durch Vorlage eines entsprechenden Attests die Mitgliedschaft „ruhen“
lassen. Das Mitgliedschaftsverhältnis ruht dabei ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe eines,
der oben genannten Umständen.
Das Ende der Mitgliedschaftslaufzeit ändert sich entsprechend der Ruhezeit.

7. Haftungsausschuss
7.1. Die Haftung der House Stark GmbH für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter
Kleidung, Sachen, Wertgegenständen und Geld wird ausgeschlossen, es sein denn, der
Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der
House Stark GmbH und deren Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitszeit zurückzuführen.
Abschließbare Umkleideschränke stehen kostenlos zur Verfügung.
7.2. Bei Unfällen haftet die House Stark GmbH im Rahmen der abgeschlossenen
Haftpflichtversicherung. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit und für solche Schäden, die von der House Stark GmbH und deren
Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitszeit vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist Biedenkopf.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser
Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.